Gefahrstoffmanagement und Arbeitssicherheit
Unbestritten sind Gefahrstoffe die zentralen Elemente des Stoffrechts, aufgrund derer ein gewisser Regulierungsbedarf evident geworden ist. Das bezieht sich vor allem auf ihre Verwendung und den gefahrlosen Umgang, was insbesondere durch ihre spezifischen Gefährlichkeitsmerkmale bestimmt ist. Was dabei auf den ersten Blick auf der Hand zu liegen scheint, ist bei näherer Betrachtung jedoch alles andere als trivial: Wie sind Gefährlichkeitsmerkmale zu bestimmen und zu quantifizieren, Risiken abzuwägen, Substanzen letztlich als Gefahrstoff zu klassifizieren? Wie sieht eine sinnvolle Kennzeichnung aus, und an wen ist sie zu richten? Diese Fragen können nicht pauschal oder final beantwortet werden und sind Gegenstand der Arbeit großer, internationaler Gremien. Entsprechend sieht man sich beim Thema Gefahrstoffe mit einer dynamischen, sich stetig weiter entwickelnden Rechtslage konfrontiert.
SeiteninhaltToggle Table of ContentToggle
Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen und Gefahrstoffmanagement
allgemeine Beratung zu Gefahrstoffen, externe Bestellung, Sachkunde nach §11 ChemVerbotsV
ChemLogis GmbH berät Sie grundsätzlich in allen Fragen des Gefahrstoffmanagements. Entsprechend begutachten wir Sachverhalte nach Kundenvorgabe und unterstützen Sie bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Risikominimierung.
Darüber hinaus stehen wir im Rahmen einer Bestellung als externe Beauftragte für Gefahrstoffmanagement zur Verfügung, als „verantwortliche Person“ im Sinne der EU-Kosmetik-Verordnung (EG) 1223/2009, oder als Sachkundige nach §11 Chemikalienverbotsverordnung, sofern ein Inverkehrbringen oder der Empfang von Gefahrstoffen angedacht ist.
Sprechen Sie uns an und schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir empfehlen dazu im Vorab eine gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) zu unterzeichnen. Hier können Sie unser vorgeschlagenes NDA-Formular anfordern.
ChemLogis GmbH führt auf Ihren Wunsch Bestandsaufnahmen und Lagerbewertungen durch. Darauf basierend sprechen wir Empfehlungen aus, welche Schritte mit welcher Priorität nach unserem Dafürhalten unternommen werden sollten. Wir unterstützen Sie bei der richtigen Etikettierung gemäß CLP-Verordnung, dem Erstellen und der Pflege von Substanz- und Gefahrstoffkatastern.
Darüber hinaus bieten wir einen Service für Sicherheitsdatenblätter (SDB) an, der auf Aktualität und Compliance ausgerichtet ist. Dazu gehört die Dokumentenprüfung bestehender Unterlagen, das Verfassen neuer SDB, Aktualitätsscreenings der toxikologischen Datenlage u. v. m.
In diesem Kontext offeriert ChemLogis GmbH Sicherheitsbwertungen und toxikologische Begutachtung an, insbesondere die Sicherheitsbewertung kosmetischer Rezepturen gemäß Verordnung (EG) 1223/2009.
Dokumente und Kataster, Datenbanken und SDB, Sicherheitsbewertung kosmetischer Rezepturen
Betriebsanweisung, Schulungen und Implementierung von Schutzmaßnahmen
Als nachgeschalteter Anwender von Gefahrstoffen kann man in die Situation kommen, dass man mit veränderten Einstufungen von Substanzen oder neuartigen Chemikalien konfrontiert ist. ChemLogis GmbH unterstützt Sie als fach- und sachkundiger Partner bei der Bewertung neuer Situationen.
Nach Kundenvorgabe erstellen wir Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und SOPs mit Gefahrstoffbezug. Begleitend helfen wir bei der Implementierung sicherheitsrelevanter Maßnahmen durch Schulungen und Einweisungen entsprechend der Vorgabe durch den Klienten.
Auch hier gilt: Sprechen Sie uns an und schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir empfehlen dazu im Vorab eine gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) zu unterzeichnen. Hier können Sie unser vorgeschlagenes NDA-Formular anfordern.
Bitte beachten Sie:
Trotz des gleichartigen Wortlauts und der Verwandschaft in der Bedeutung sind die Begriffe „Gefahrstoff“ und „Gefahrgut“ NICHT DECKUNGSGLEICH! Die hier genannten Dienstleistungen beziehen sich auf das Thema „Gefahrstoffe“. Sofern Sie Informationen zu „Gefahrgütern“ wünschen, teilen Sie uns das bitte eindeutig mit, um Verwechslungen auszuschließen.