UK REACH

Nach dem BREXIT musste Großbritannien entscheiden, wie das nicht mehr anwendbare EU-Recht ersetzt werden soll. Dies gilt auch für REACH, das chemische Grundgesetz der EU. Hier hat sich Großbritannien dazu entschlossen, REACH mit den organisatorisch notwendigen Anpassungen fortgelten zu lassen. Beispielsweise ist ECHA für Großbritannien nicht mehr zuständig. An die Stelle dieser europäischen Institution ist u. a. HSE, Health and Safety Executive, getreten.

Bleibt also alles beim Alten? Richtig ist, dass derzeit alles bei Alten ist. Richtig ist aber auch, dass sich UK REACH unabhängig von der Europäischen Union weiterentwickeln wird. Dies gilt für Rechtsänderungen, aber auch für die Liste der aktuell 219 Kandidatenstoffe. Es wird also auf Dauer keine Parallelität des Chemierechts geben.

Zu den jüngst aufgenommenen Kandidatenstoffen noch folgender Hinweis: eine Verwendung der jüngst in die Liste der Kandidatenstoffe aufgenommenen Chemikalien zieht demnach im EU-Raum die entsprechenden Konsequenzen gemäß REACH nach sich, in Großbritannien könnte eine ähnliche Bewertung zukünftig noch folgen. Unter den seit Juli 2021 gelisteten Stoffen sind insbesondere para-alkylierte Phenole, Borsäuresalze, das Lösemittel 1,4-Dioxan als technisch weit verbreitete Produkte zu nennen. Viele dieser Substrate stellen komplexe chemische Strukturen dar, deren analytische Erfassung und quantitativer Nachweis nicht trivial ist, sondern gesteigerte wissenschaftliche Anforderungen stellt. ChemLogis bietet ihren Klienten speziell zu diesen Fragestellungen passgenaue Analyseservices, die individuell auf die spezifischen Anforderungen unserer Kunden abgestimmt werden.

Darüber hinaus hat sich Chemlogis darauf vorbereitet, Unternehmen zu beraten, die in Großbritannien Niederlassungen haben oder ausschließlich in Großbritannien ansässig sind und Waren aus der EU importieren. Sie müssen im Verhältnis zu Kunden in Großbritannien UK REACH anwenden. Dazu zählt beispielsweise die Verpflichtung, Abnehmer und Verbraucher über die aktuell 219 Kandidatenstoffe in Erzeugnissen zu informieren, wenn der Grenzwert von 0,1 % w/w überschritten wird. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Großbritannien die Entscheidung des EuGH aus 2015 zur Anwendung dieses Grenzwertes bei komplexen Produkten weiterhin anwendet.

Es geht aber nicht nur um Erzeugnisse, sondern auch um Stoffe; ihre Registrierung, die Beantragung von Zulassungen und die Einhaltung von Beschränkungen, sowie die Notifizierung von Stoffen nach Art. 7 REACH.

Natürlich sind wir auch für englische Unternehmen da, die Waren in die EU exportieren. ChemLogis bietet hier britischen Hersteller chemischer Produkte an, als OR – Only Representative – die Verpflichtungen des EU REACH zu erfüllen, um diese Produkte auf dem europäischen Markt weiterhin reibungslos anbieten zu können.

Gerne kommen wir mit Ihnen ins Gespräch. Sie erreichen uns per Telefon und per E-Mail.

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